Ein Betrag zur Unterstützung unserer Projekte

Als Initiative in der Energiebranche initiieren und finanzieren wir zugleich Klimaforschungs- und Waldanpflanzungsprojekte und möchten Ihnen Gelegenheit geben, sich mit einem frei wählbaren Betrag daran zu beteiligen. Wenn Sie die Initiative Pro Klima über Ihr umweltverantwortliches Handeln hinaus auch mit einem finanziellen Beitrag unterstützen wollen, stehen Ihnen dazu zwei Wege offen:

  • Der einfachste: Nennen Sie bei Ihrer nächsten Heizölbestellung bei einem der Partner der Initiative Pro Klima einen beliebigen Betrag ab 5 Euro, mit dem Sie helfen möchten – dieser erscheint dann extra ausgewiesen auf Ihrer Rechnung. Die gewonnenen Mittel leiten wir an unsere aktuellen Projektpartner weiter.

  • Unabhängig von einer Heizölbestellung können Sie Ihren Förderbeitrag auch unmittelbar unserem dauerhaften Partner, den Schleswigholsteinischen Landesforsten, zukommen lassen. Die Kontaktdaten lauten:

    Schleswig-Holsteinische Landesforsten
    Kieler Volksbank
    IBAN:DE66210900070090991001
    BIC: GENODEF1KIL 
    Verwendungszweck: Initiative Pro Klima


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Spendenbescheinigungen

Die an der Initiative Pro Klima beteiligten Heizölhändler sind keine gemeinnützigen Institutionen im Sinne des Steuerrechts. Sie sind nicht Empfänger der Spenden, sondern leiten die Spendenbeträge lediglich – unentgeltlich – an die begünstigten Organisationen weiter. Daher sind sie nicht berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Spendenquittungen sind nur bei Direktspenden an die begünstigten Organisationen von diesen zu erhalten. Um den Kosten verursachenden administrativen Aufwand für das Ausstellen von Spendenquittungen so gering wie möglich zu halten, sehendie Schleswig-Holsteinischen Landesforsten vor, Spendenbescheinigungen ab einer Summe von 100 Euro auszustellen. Dies hat den Vorteil, dass alle Spenden zu 100 % den Projekten zugute kommen. Wenn Sie eine Spendenquittung erhalten möchten, tragen Sie bitte – gut leserlich – Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger ein. Die Spendenbescheinigung wird Ihnen dann unverzüglich zugestellt.

Zur steuerlichen Absetzbarkeit sind nicht grundsätzlich Spendenbescheinigungen erforderlich: Einzelspenden von bis zu 200 Euro werden von den Finanzämtern bei Vorlage von Einzahlungs- oder Buchungsbelegen der Kreditinstitute (bzw. beim Online-Banking eines PC-Ausdrucks) anerkannt. Dies gilt auch für Ihre Direktspenden an die oben genannten Organisationen.